Grundpflege
Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen (Pflegeleistungen) gemeint.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind.
Häusliche Betreuung
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld zum Zweck der Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte / Gestaltung des häuslichen Alltags (z.B. Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, bedürfnisgerechte Beschäftigung und Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tages- und Nachrhythmus).
Zusätzliche Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst
Hierbei handelt es sich um Leistungen durch zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung. Dieses Angebot erstreckt sich auf spezielle Hilfen der allgemeinen Anleitung und Beaufsichtigung mit den zentralen Inhalten der sozialen Betreuung bzw. tagesstrukturierender Maßnahmen. Ausgeschlossen hiervon sind Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Kosten der Tagespflege, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden
Hierzu gehören die pflegebedingten Aufwendungen, Fahrtkosten (sofern nicht bereits von der Pflegekasse getragen), Investitionskosten sowie Kosten für die Unterkunft und Verpflegung.
Kosten der Kurzzeitpflege, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden
Kosten der Verhinderungspflege in einer Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden
Kosten für Unterstützungsleistungen im Alltag
Kosten für Unterstützungsleistungen im Alltag: Helfer und Helferinnen übernehmen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich und entlasten hierdurch pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen. Niedrigschwellige Entlastungsangebote: Angebote, die der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen dienen oder die dazu beitragen, Angehörige oder vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten.