Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung bei erforderlichen Veränderungen des Wohnumfeldes. Ausführliche Informationen (Rundschreiben, Urteile usw.) sowie eine Excel-Berechnungstabelle zu diesem Thema erhalten Sie in unserer Software PV-quick, die auch von vielen Pflegekassen eingesetzt wird.

Allgemeines

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, kommt es häufig vor, dass die Wohnung überhaupt nicht für eine Pflege geeignet ist. So sind z.B. die Türen zu schmal, um mit einem Rollstuhl hindurch zu fahren. Häufig sind auch Treppenstufen im Haus eine Hürde für pflegebedürftige Menschen. Auch im sanitären Bereich (Dusche, Bad, WC) sind die gewohnten vorhandenen Anlagen häufig nicht für die Pflege eines Menschen vorgesehen.

Die Pflegekassen können daher Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Ein Eigenanteil des Versicherten ist seit dem 30.10.2012 entfallen. Die Zuschüsse dürfen seit dem 01.01.2015 einen Betrag in Höhe von 4.000 EURO je Maßnahme nicht übersteigen.

Ein Anspruch besteht auch, wenn die Pflegestufe 0 festgestellt wurde.

Begriff "Maßnahme"

Als "Maßnahme" gilt dabei alles, was zu einem Bewertungszeitpung notwendig ist. Ändert sich dagegen im Verlauf eines Pflegefalles der Umfang der Pflegebedürftigkeit, können weitere Maßnahmen bezuschusst werden.


Beispiel 1:

Der Medizinische Dienst stellt im Rahmen seiner Berteilung fest, dass die Türen im Haushalt des Versicherten verbreitert werden müssen. Daneben muss das Badezimmer so gestaltet werden, dass der Versicherte mit einem Rollstuhl in die Dusche fahren kann.

Ergebnis:

Beide Umbaumaßnahmen bilden gemeinsam eine Maßnahme im Sinne der Leistung der Pflegekasse. Es sind somit höchstens 2.557 EURO insgesamt zu zahlen.

Beispiel 2:

Im Haushalt eines Pflegebedürftigen wurde bereits das Badezimmer umgebaut. Die Pflegekasse hatte 4.000 EURO für die Umbaumaßnahme geleistet.

Im Rahmen einer erneuten Begutachtung stellt der Medizinische Dienst fest, dass nun auch ein Treppenlift eingebaut werden muss, da der Pflegebedürftige allein nicht mehr die Treppe besteigen kann. Der Zustand des Pflegebedürftigen hat sich seit der letzten Begutachtung verschlechtert.

Ergebnis:

Es liegt eine Veränderung in der Pflegesituation vor. Die weitere Maßnahme kann erneut mit bis zu 4.000 EURO bezuschusst werden.


Mögliche Maßnahmen

Neben Umbaumaßnahmen mit Eingriffen in die Bausubstanz werden auch technische Hilfen bzw. ein Umzug in eine andere Wohnung bezuschusst. Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben einen Katalog von möglichen Umbaumaßnahmen zusammengestellt. Dieser Katalog ist jedoch icht als abschließende Auflistung zu verstehen. Den Katalog finden Sie ebenso wie eine umfangreiche Sammlung von BSG-Urteilen zu diesem Thema in unserer Software "PV-quick".

Excel-Berechnungen

Wir haben für die Ermittlung des Zuschusses zu Wohnumfeldverbesserungen eine Excel-Tabelle entworfen. Diese ermöglicht Ihnen, mit wenigen Eingaben die Höhe des Zuschusses der Pflegekasse zu ermitteln. Die Tabelle ist Bestandteil unserer Software "PV-quick".